Bildungspaket

Lucky Learn ist fit für das Bildungspaket

Neues Gesetz fördert kostenlose Nachhilfe-Angebote

 

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29. März 2011, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das ist der offizielle Startschuss für bessere Chancen von bedürftigen Kindern in Deutschland. Ab jetzt kann beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Lernbegleitung, Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden – auch rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011

Voraussetzungen für einen Anspruch kostenlose Nachhilfe-Angebote

Wenn Ihre Familie Bürgergeld beziehungsweise Kinderzuschlag (KiZ) erhält, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe für kostenlose Nachhilfe-Angebote beantragen, wenn Ihr Kind …

  • jünger als 25 Jahre ist,
  • eine Kindertagesstätte (Kita) oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und
  • keine Ausbildungsvergütung erhält.
  • Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt.
  • Das Abrechnungsverfahren soll so unkompliziert wie möglich gehalten werden. Die Kreise und kreisfreien Städte übernehmen die Kosten.

Vor diesem Hintergrund bietet sich das Angebot in Soltau von dem Nachhilfedienstleiser,Lucky Learn, in der Wilhelmstraße 10, an. In der Hauptsache wird hier Lernbegleitung, Nachhilfe, Förderunterricht und Hausaufgabenbetreuung angeboten.

Erfahrungen der vorhandenen Dozenten zeigen, dass insbesondere Nachhilfebedarf der Schüler in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch besteht. Aber zunehmend kommen die zweiten Fremdsprachen, Französisch und Latein in Frage

Lucky Learn bietet den Schüler an, einmal unverbindlich „hineinzuschnuppern“. Interessierte Eltern und Schüler können sich unter der Telefon-Nr. 05191/968938 jederzeit beraten lassen.

Dabei hilft Lucky Learn um entstandene Wissenslücken wirksam und dauerhaft zu schließen. Damit können Schwächen und Problemen rechtzeitig gelöst werden.

Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

In der Regel müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen, damit Ihr Antrag bewilligt werden kann.
Wir helfen Ihnen gerne und stehen für Sie beratend zur Seite.

Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket